Zur Unterstützung und Beratung der CESAR wurde ein Beirat eingerichtet.
Wissenschafter mit bestehender Anbindung an die forschende pharmazeutische Industrie können nach Vorlage ihres wissenschaftlichen Curriculums ausschließlich auf Vorschlag des Erweiterten Präsidiums durch die Generalversammlung der CESAR auf unbestimmte Zeit zu Angehörigen des Beirates bestimmt werden. Ihr Beitrag besteht in der Einbringung ihrer persönlichen wissenschaftlichen und logistischen Expertise und darüber hinaus in der Entrichtung eines Förderbeitrages in der von der CESAR festgesetzten aktuellen Beitragshöhe.
Der Status eines Wissenschafters als Angehöriger des Beirates ist höchstpersönlich und bleibt ad personam so lange erhalten, als die oben definierten Erfordernisse erfüllt werden. Danach endet er automatisch.
Institutionelle Angehörige des Beirates: Wirtschaftskörper, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Vereine und andere natürliche und juristische Personen können Angehörige des Beirates werden, wenn sie zur Förderung der Vereinigung bereit sind und von der Generalversammlung auf Vorschlag des Erweiterten Präsidiums zu Angehörigen des Beirates bestimmt werden. |